Von Ralph Rückert, Tierarzt
Am 1. August 2025 hat eine Kollegin und Praxisinhaberin den folgenden Text veröffentlicht:
„„𝐒𝐨𝐫𝐫𝐲, 𝐰𝐢𝐫 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭.“
Warum es gefährlich ist, wenn Tierärzte OPs ablehnen – nicht aus fachlichen Gründen, sondern aus Angst, Aufwand oder Vorurteilen. Es war wieder so ein Moment, bei dem dir das Herz kurz stehen bleibt – und dann umso heftiger weiterschlägt. Ein Kangal. 62 Kilo Hund, riesengroß, wunderschön, voller Kraft. 𝑫𝒊𝒂𝒈𝒏𝒐𝒔𝒆: Magendrehung. Ein Notfall. Ein Klassiker. Eine Situation, in der jede Minute zählt – und jede Entscheidung über Leben und Tod entscheidet. Aber bevor dieser Hund bei uns ankam, passierte das, was in letzter Zeit immer wieder passiert: Die Besitzer hatten bereits mehrfach versucht, Hilfe zu bekommen. Sie hatten bei Tierärzten angerufen. Bei Kliniken. Bei Praxen. Und sie hörten immer wieder das Gleiche:
„𝙎𝙤 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙣 𝙤𝙥𝙚𝙧𝙞𝙚𝙧𝙚𝙣 𝙬𝙞𝙧 𝙣𝙞𝙘𝙝𝙩.“„𝘿𝙖𝙨 𝙞𝙨𝙩 𝙪𝙣𝙨 𝙯𝙪 𝙜𝙧𝙤ß, 𝙯𝙪 𝙨𝙘𝙝𝙬𝙞𝙚𝙧𝙞𝙜, 𝙯𝙪 𝙧𝙞𝙨𝙠𝙖𝙣𝙩.“„𝙀𝙞𝙣 𝙆𝙖𝙣𝙜𝙖𝙡? 𝙉𝙚𝙞𝙣, 𝙙𝙖𝙣𝙠𝙚.“
Es war nicht das erste Mal, dass uns so ein Fall erreichte. Und leider ist es inzwischen fast schon ein trauriges Muster geworden: Große Rasse. Aufwendige OP. Und plötzlich wird weiterverwiesen – oder gar nicht erst angenommen. Dabei geht es hier nicht um Schönheits-OPs. Nicht um Bequemlichkeit. Sondern um akute Notfälle. Um Tiere, die in Todesangst leiden, während Menschen verzweifelt versuchen, jemanden zu finden, der den Mut hat, zu helfen. Und das darf nicht sein. Natürlich darf und muss jede Tierarztpraxis ihre fachlichen und räumlichen Grenzen kennen. Niemand verlangt Unmögliches. 𝘼𝙗𝙚𝙧: Wenn ich eine Magendrehung nicht operieren kann – dann sorge ich dafür, dass der Hund sofort in erfahrene Hände kommt. Ich leite weiter. Ich helfe beim Organisieren. Ich schicke niemanden einfach weg, weil mir der Hund zu groß, die Nacht zu lang oder der Aufwand zu hoch erscheint. Denn Tiermedizin bedeutet Verantwortung. Nicht für die einfache Stunde am Impftisch – sondern gerade in genau solchen Momenten. Ein Hund ist kein Fall, den man ablehnen kann, nur weil er 62 Kilo wiegt. Er ist ein Lebewesen. Mit Menschen, die ihn lieben. Mit einer Magendrehung, die ihn in wenigen Stunden töten kann. Wir haben diesen Kangal operiert. Er hat es geschafft. Aber es war verdammt knapp. Und er hätte viel früher Hilfe verdient gehabt. 𝘽𝙞𝙩𝙩𝙚. 𝙒𝙚𝙣𝙣 𝙙𝙪 𝙏𝙞𝙚𝙧𝙖𝙧𝙯𝙩 𝙤𝙙𝙚𝙧 𝙏𝙞𝙚𝙧ä𝙧𝙯𝙩𝙞𝙣 𝙗𝙞𝙨𝙩: Lass nicht zu, dass Tiere leiden, nur weil du Angst vor einer Rasse hast. Oder weil dir die Nacht zu kurz erscheint. Oder weil du glaubst, jemand anders wird’s schon machen. 𝗦𝗲𝗶 𝗷𝗲𝗺𝗮𝗻𝗱, 𝗱𝗲𝗿 𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝘁.“
So weit der Text, mit dem wir uns nun aber eingehender beschäftigen müssen, denn er beschreibt einerseits zutreffend, welche Dramatik durch die seit Jahren schlimmer werdende Notdienstkrise der Tiermedizin zwangsläufig immer wieder entstehen kann und muss, ist aber andererseits in vielerlei Hinsicht falsch, vorsätzlich polarisierend und wenig zielführend.
Meine Stammleser:innen sind über die Notdienstkrise gut informiert, weil ich diese schon vor vielen Jahren vorausgesagt und seitdem immer wieder zum Thema diverser Artikel gemacht habe. Für alle anderen nochmal eine Erklärung in aller Kürze. Diese Krise hat viele Ursachen, ist also ein multifaktorielles Geschehen. Im Zentrum steht aber eine ganz einfache Tatsache:
Wir haben inzwischen definitiv nicht mehr genug Leute, und zwar sowohl Tierärztinnen und Tierärzte als auch Tiermedizinische Fachangestellte, um die eigentlich für die Versorgung des Tierbestandes notwendigen Arbeitszeiten leisten zu können!
Das ist die Kernaussage, die sich jede und jeder einfach klar machen muss! Wir können darüber entsetzt sein (sind wir!), wir können heulen und mit den Zähnen klappern (tun wir!), wir können mit der Stirn gegen die Wand oder auf den Tisch schlagen (auch das!), es hilft alles nichts! Wir haben zu wenig Leute, wir schaffen es nicht mehr! Die Arbeitszeit einer bestimmten Anzahl von Leuten ist nun mal eine streng begrenzte Ressource, egal wie man es dreht und wendet. Das müssen wir im Zusammenhang mit dem Text der Kollegin jetzt einfach mal so stehen lassen, weil es dafür ganz sicher keine schnellen Lösungen geben wird.
Und ja, diese unbestreitbare Tatsache wird immer häufiger Patienten das Leben kosten, weil sie nicht rechtzeitig tiermedizinische Hilfe bekommen. Die Kollegin schildert ja genau so einen Fall, wo das gut hätte so ausgehen können. Das ist völlig realistisch dargestellt. Sowas passiert und wird in Zukunft immer öfter passieren!
Wo die Kollegin aber leider argumentativ völlig aus dem Gleis springt, das ist die Schuldzuweisung an alle anderen unter gleichzeitiger Beweihräucherung der eigenen Person, frei nach dem Motto „Ihr seid alle faul, verantwortungslos und sowieso Scheiße, seid doch lieber so toll wie ich!“. Noch abseitiger wird es, wenn sie die Ablehnung oder das Weiterverweisen des Falles auf Angst vor der Hunderasse zu reduzieren versucht.
Wie wir alle war die Kollegin in keiner der Praxen oder Kliniken dabei, als dort die Entscheidung getroffen wurde, den Patienten nicht anzunehmen, weiß also rein gar nichts über die Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Ich habe 35 Jahre lang eine stetig wachsende Kleintierpraxis geführt und in dieser Zeit unzählige Notdienste geleistet. Ich kann mich an Dutzende Fälle erinnern, wo ich (ganz allein mit meiner Frau) mitten in der Nacht am OP-Tisch stand und in dem Wissen, dass wir mit diesem Fall noch so und so lang beschäftigt sein würden, andere Patienten relativ kurz angebunden abgewiesen habe, weil es einfach keine realistische Chance gab, diese angemessen zu versorgen. Man kann halt nicht den einen Patienten mit offenem Bauch vom OP-Tisch werfen, um einen anderen zu versorgen!
Es gibt im Medizinrecht den Begriff des Übernahmeverschuldens, geregelt in den Paragraphen 276, 280, 630a ff. des BGB. Übernahmeverschulden liegt vor, wenn eine Person eine Leistungspflicht übernimmt, obwohl sie nicht in der Lage ist, diese ordnungsgemäß zu erfüllen. Im medizinischen Kontext bedeutet dies, dass ein (Tier-)Arzt oder eine Klinik eine Behandlung annimmt oder durchführt, obwohl sie wissen (oder aufgrund von Fahrlässigkeit nicht wissen), dass sie dafür entweder nicht ausreichend qualifiziert bzw. ausgestattet oder umständehalber nicht in der Lage sind.
Vom abstrakten Gesetzestext zum realen Leben: Wenn ich gerade am OP-Tisch stehe und einem Patienten den Bauch geöffnet habe, um einen Darmverschluss zu beheben, und dann die Leute mit obigem Kangal mit Magendrehung anrufen, dann DARF ich den gar nicht annehmen, weil ich genau weiß, dass der Hund allenfalls in meinem Wartezimmer sterben wird, ich ihm aber überhaupt nicht helfen kann! Wenn ich mit meiner Frau als einziger Hilfe im OP stehe, kann ich dem Hund mit Magendrehung nicht mal die Notversorgung angedeihen lassen, die notwendig wäre, damit er den weiteren Weg in eine Einrichtung, die ihn operieren kann, überlebt. Und ich habe auch absolut nicht die Zeit oder Möglichkeit, die von der Kollegin so locker geforderte Organisation der Weiterleitung des Falles zu übernehmen.
Diese Notversorgung einer Magendrehung (Kurzdiagnostik, Röntgen, Venenzugänge legen, Infusion, Dekompression des aufgegasten Magens durch Punktion) wird oft als etwas beschrieben, was man von jeder Praxis verlangen kann, die fachlich oder ausstattungsmäßig nicht zur eigentlichen OP in der Lage ist. Aber selbst das ist als pauschale Aussage einfach falsch, und da kommen jetzt tatsächlich Größe und Rassegruppe des von der Kollegin beschriebenen Hundes ins Spiel. Es geht dabei in den seltensten Fällen um Angst. Ich kenne aber mehr als genug Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von Praxisstruktur oder Personalmangel den Notdienst völlig allein verrichten müssen. Steht eine Tierärztin mit 55 kg nun nachts oder am Wochenende in ihrer Praxis, kann sie sich natürlich sehr gut ausrechnen, dass sie einen höchstwahrscheinlich nicht kooperativen Herdenschutzhund mit 62 kg („riesengroß, wunderschön, voller Kraft“) schon mal sicher nicht geröntgt und wahrscheinlich auch nicht dekomprimiert bekommen wird. Und schon sind wir wieder beim Übernahmeverschulden! Eines ist nämlich sicher: Die Patientenbesitzer:innen, die sich über eine Fallabweisung furchtbar aufregen, sind die allerersten, die einen stante pede und dann tatsächlich zurecht verklagen, wenn man sie einbestellt, den Hund aber nicht auf der Stelle und nach allen Regeln der Kunst versorgen kann.
Dass der Kangal am Ende in der Praxis der Kollegin operiert und damit gerettet werden konnte, ist schön zu hören, aber eigentlich kein echter Anlass, sich selbst in dieser Form zu feiern. Eigentlich ist es ganz einfach: Die Praxis der Kollegin war halt die erste, die in diesem Moment über die Ressourcen verfügte, um den Hund überhaupt versorgen zu können. Es wären – und das weiß die Kollegin ganz genau – durchaus Umstände denkbar, unter denen sie selbst diesen Patienten nicht hätte annehmen können, ohne sich dem Vorwurf eines Übernahmeverschuldens auszusetzen.
Womit wir abschließend – und um noch was Konstruktives hinzuzufügen – bei einem wichtigen Punkt angekommen sind, nämlich bei der Verantwortung der Tierbesitzer:innen. Ich habe schon vor vielen Jahren dringend darauf hingewiesen, dass man als Halterin oder Halter einer zur Magendrehung neigenden Hunderasse in der Pflicht steht, sich vorab zu informieren, welche tiermedizinischen Einrichtungen in erreichbarer Nähe überhaupt dazu in der Lage sind, diesen so speziellen Notfall zu managen. Eine entsprechende Liste sollte im Handy gespeichert sein, und idealerweise kennen die Praxen oder Kliniken auf den ersten drei Plätzen dieser Liste Hund und Halter schon, weil man sich da mal vorgestellt hat. So eine gar nicht schwierig umzusetzende Vorgehensweise ist potenziell lebensrettend und in diesen Zeiten mit immer dünner werdender Notdienstversorgung wichtiger denn je.
Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr
Ralph Rückert
P.S.: Ja, bevor mir jetzt jemand schlau kommt und anmerkt, dass das auf dem Bild kein Kangal, sondern ein junger Akbash ist: Ich weiß! Ich hatte nur kein Foto eines Kangals in meinem Archiv.
© Ralph Rückert
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