Von Ralph Rückert, Tierarzt
Nachdem wir im ersten Teil der zweiteiligen Serie die Grundlagen der Angelegenheit erarbeitet haben, nun meine persönlichen Folgerungen.
Der offene Brief der Gruppe um Prof. Gruber macht einen Gedanken zu seiner Kernaussage, der eigentlich offensichtlich ist, aber bei konsequenter Umsetzung das Ende der vereinsorganisierten Hundezucht und der von ihr „produzierten“ Rassen in ihrer heutigen Form bedeuten würde.
Möglichst kurz dargestellt ist diese Kernaussage, dass Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes (der sogenannte Qualzuchtparagraph) eigentlich unmissverständlich auf den Schutz des Einzeltieres (einschließlich der zukünftig durch Zucht entstehenden Einzeltiere) abhebt und dabei keine Ausnahmen zulässt. Im Gegensatz zu den Paragraphen 1 und 17 enthält der Qualzuchtparagraph KEINE Ausnahmeoption bei Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“. Der Erhalt einer Hunderasse bzw. deren „Rassereinheit“ kann also ganz sicher kein Trumpf sein, der gegen Paragraph 11b stechen würde.
Ich habe mich kurz mit einer Person schriftlich ausgetauscht, die Mitglied der durch den offenen Brief kritisierten „Taskforce Gesunde Hundezucht“ ist. Diese Person schrieb mir unter anderem: „Wenn man alle verkalkten Bandscheiben, alle HD, alle OCD, alle Epilepsie, Allergie, alle Autoimmunen, etc. plus alle Monogenen aus der Zucht nimmt, bleibt auch nichts mehr (…) über. Da bleibt einfach gar nichts über.“
Ich gehe davon aus, dass dieses Mitglied der Taskforce das so formuliert hat, um mich von der Sinnhaftigkeit der Taskforce und ihrer kritisierten Dackel-Leitlinie zu überzeugen, ohne dabei aber zu merken, dass diese zwei Sätze die komplette Bankrotterklärung der vereinsorganisierten Hundezucht bedeuten.
Nochmal zitiert: „Da bleibt einfach gar nichts über.“
Das ist genau der Punkt, an dem wir nun stehen, nach jahrzehntelangem Ignorieren, Verschleppen, Verzögern, Tarnen und Täuschen der nationalen und internationalen Zuchtverbände wie VDH, ÖKV, FCI etc.. Ich stimme zu: Wenn wir alles an phäno- und genotypischen Defekten ausschließen, die wir inzwischen kennen und nachweisen können, bleibt (für die Rassereinzucht, also die Zucht mit geschlossenen Zuchtbüchern) tatsächlich nichts mehr übrig. Und warum ist das so? Weil die vereinsorganisierte Hundezucht genau dieses Problem trotz aller Warnungen über Jahrzehnte immer schlimmer hat werden lassen. Wie schon in meinem Artikel „Inzest!“ vom April 2023 ausgeführt, weist der Durchschnitt der Hunderassen inzwischen einen genomischen Inzuchtkoeffizienten von über 25 Prozent auf, also einen IK, der bei einer Verpaarung von Vollgeschwistern entsteht. Viele Hunderassen überschreiten diesen Wert deutlich, sind also genetisch gesehen näher miteinander verwandt als die Nachkommen einer Vollgeschwisterverpaarung.
Ich ordne das wie in meinem älteren Artikel nochmal ein: Bei Nutztieren wird sehr darauf geachtet, im Bereich von fünf Prozent zu bleiben bzw. auf gar keinen Fall über zehn Prozent zu rutschen, einfach deshalb, weil sonst die Gefahr besteht, dass es durch die sogenannte Inzuchtdepression zu ernsten Problemen kommt. Und ein durchschnittlicher Mensch aus Deutschland hat einen genomischen Inzuchtkoeffizienten von etwa 1,5 bis maximal 3. Das zeigt, wie extrem die Werte sind, zu denen die seit ca. 150 Jahren andauernde Zucht mit geschlossenen Zuchtbüchern bei unseren Rassehunden geführt hat.
Die Zuchtverbände betreiben in diesem Punkt ungenierte Augenwischerei, indem sie für die Bestimmung des Inzuchtkoeffizienten nach wie vor die Methode nach Wright benutzen, bei der der IK aus nur ganz wenigen Vorfahrengenerationen rechnerisch ermittelt wird. Diese Methode ist natürlich im Vergleich zur Bestimmung des genomischen Inzuchtkoeffizienten völlig obsolet und erzeugt ein komplett falsches, viel zu positives Bild. Ich persönlich erlaube mir, da von vorsätzlicher Täuschung auszugehen.
Dieses Problem ist so schlimm, dass man – um es mal plakativ auszudrücken – beispielsweise aus dem genetischen Material von 100.000 Labrador Retrievern gerade mal ungefähr 100 Tiere mit einem für Menschen normalen Inzuchtkoeffizienten „bauen“ könnte. Da aber genetische Diversität der wichtigste Schutz gegen Erbkrankheiten ist, öffnet dieser extreme Verwandtschaftsgrad innerhalb der geschlossenen Rassen der Weitergabe und Neuentstehung solcher Erbkrankheiten Tür und Tor. Der Hund ist die Haustierart mit den allermeisten nachgewiesenen Erbkrankheiten. Und damit schließt sich der Kreis zu den Einlassungen des oben erwähnten Mitglieds der Taskforce, denn genau diese Umstände haben dazu geführt, dass bestimmte Erbkrankheiten in vielen Rassen derartig verbreitet sind, dass ein Ausschluss der betroffenen Tiere eine Weiterzucht einfach unmöglich macht.
Nimmt man aber den Qualzuchtparagraphen des Tierschutzgesetzes wörtlich und ernst, und nichts anderes ist korrekt, dann bedeutet das das Ende der seit 150 Jahren betriebenen Reinrassezucht. Der einzige noch gangbare Ausweg aus dem (in vorsätzlicher Ignoranz selbst produzierten!) Dilemma besteht in der Einkreuzung anderer Rassen, um die genetische Diversität schnell wieder zu verbessern. Das Rassehundekonzept ist krachend gescheitert, wie man – bei gesundem Verstand – schon sehr lange vorhersagen konnte. Der Qualzuchtparagraph lässt irgendwelche absurden und von vornherein zum Scheitern verdammten Rückzüchtungsversuche innerhalb geschlossener Rassen nicht zu, weil dafür erstens einfach das genetische Material fehlt und zweitens dadurch viele weitere Generationen von Hunden mit Defektmerkmalen produziert würden.
Die vereinsorganisierte Hundezucht beklagt ständig, wortreich und mit nur schwer erträglichem Pathos, dass das Vorgehen der Veterinärämter gegen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auf Hundeausstellungen die Rassehundezucht an sich gefährden oder unmöglich machen würde. Dazu kann ich nur sagen: Völlig korrekt! So what? Was ist eine „Hunderasse“ eigentlich? Wer definiert sie? Ist sie irgendwie rechtsverbindlich? Steht sie unter irgendeinem gesetzlichen Schutz? Nein, natürlich nicht! Die sogenannten Rassestandards der Zuchtvereine sind nicht mehr als gewöhnliche Vereinsstatuten, die sich natürlich jeder Verein gerne selbst geben darf, aber nur so lange, wie sie nicht gegen übergeordnetes Recht verstoßen. Da viele Rassestandards aber schon per se Merkmale festlegen, die für die betreffenden Hunde Einschränkungen, Krankheit und Quälerei bedeuten, und die aus geschlossenen Zuchtbüchern resultierenden Inzuchtkoeffizienten mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit für die Weitergabe und Neuentstehung von Erbkrankheiten einhergehen, verstößt im Sinne des Paragraphen 11b inzwischen die gesamte Reinrassezucht gegen das Tierschutzgesetz. Es macht also absolut Sinn, ihre Weiterführung in der jetzigen Form möglichst schnell und effektiv zu unterbinden. Dabei auf irgendeine Form von Einsicht oder Kooperation der Zuchtvereine zu hoffen, wäre verfehlt und vermessen. Die vereinsorganisierte Hundezucht hat in den letzten Jahrzehnten jenseits jeden Zweifels bewiesen, dass sie weder den Willen noch die Sachkunde für eine den Forderungen des Tierschutzgesetzes entsprechende Zucht hat. Sie hat nur eines ganz klar gemacht, nämlich dass sie menschliche Hybris, menschlichen Ehrgeiz und menschliches Profitstreben meilenweit über die Gesundheit ihrer „Produkte“ stellt.
Professor Gruber ist ein sehr netter und umgänglicher Mensch, der nach meiner Einschätzung an das Gute im Menschen glaubt. Das bringt ihn dazu, immer wieder zu betonen, dass er den Begriff „Qualzucht“ nicht mag, weil er nicht glaubt, dass Züchterinnen und Züchter absichtlich sich an ihren zuchtbedingten Merkmalen und Defekten abquälende Hunde produzieren. Ich bin nicht so nett, denn wenn sie es nicht absichtlich tun, dann sind sie halt einfach absolut inkompetent, und das reicht auch schon, um ihnen endlich das Handwerk zu legen. Als praktizierender Tierarzt habe ich die Schnauze wirklich gestrichen voll von dem, was ich in der täglichen Praxis alles an zuchtbedingten und sogar in Zuchtstandards festgelegten Quälereien sehen musste. Ich kann die Kolleginnen und Kollegen der jeweils zuständigen Veterinärämter nur dringend bitten und ermutigen, mit der neuen Linie, die Veranstalter von Ausstellungen und die ausstellenden Zuchtstätten gnadenlos in die Verantwortung zu nehmen, konsequent fortzufahren. Wie man an der letztinstanzlich erfolglosen Klage des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband, also sozusagen der VDH Österreichs) gegen die für die Hundeausstellung in Tulln erlassenen behördlichen Auflagen und an dem Shar-Pei-Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ermessen kann, schwenkt die Rechtsprechung zunehmend auf eine wirklich konsequente Umsetzung der jeweiligen Tierschutzregelungen ein.
Aber ganz allgemein: Mit genomischen Inzuchtkoeffizienten von 25 und mehr kann man nicht einfach so weitermachen wie bisher, zumindest ganz sicher nicht, wenn die Zuchtbücher der Rassen geschlossen bleiben. Inzuchtkoeffizienten in solch skandalöser Höhe bringen – selbst ohne Berücksichtigung der spezifischen Probleme verschiedener Hunderassen – ein so hohes Risiko für die Weitergabe und die Neuentstehung von Erbkrankheiten mit sich, dass sie meiner Meinung nach schon an sich gegen Paragraph 11b verstoßen. Mit festgelegten Grenzwerten für den durchschnittlichen genomischen Inzuchtkoeffizienten einer Rasse (vergleichbar mit dem Flottenverbrauch der Autohersteller) könnte man das Ende der geschlossenen Zuchtbücher und damit dieses unsägliche Kochen im eigenen genetischen Saft schlagartig beenden.
Nun wird natürlich gleich wieder dieses unsägliche Geheule losgehen, so von wegen „die allermeisten Hunde kommen ja eh aus dem Ausland, wieso macht man dann hier den Züchtern das Leben schwer?“. Ganz einfach: Weil irgendwo stattfindendes Unrecht nicht das hier vor Ort stattfindende Unrecht irgendwie rechtfertigen kann. Oder noch einfacher: Ein jeder kehr vor seiner Tür, da hat er Dreck genug dafür! Davon abgesehen wird sich eine strikte Haltung der Rechtsprechung zu dieser fortgesetzten Inzucht-Tierquälerei über kurz oder lang auch in gesamteuropäischen Regelungen auswirken, und damit wäre wirklich schon sehr viel gewonnen.
Das andere Mimimi, was dann immer kommt, ist die besonders gern in rechtsradikalen Kreisen verbreitete Mär, dass die Hundehaltung an sich immer mehr erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, wahlweise von den Grünen, von der jeweiligen Regierung, von irgendeinem „Deep State“, wie auch immer. Im Rahmen speziell dieser Diskussion ist das sowieso völlig Banane! Ich schwöre Stein und Bein, dass alle, wirklich alle von uns Hundehalterinnen und -haltern nur davon profitieren würden, wenn die Inzuchtkoeffizienten wieder auf Werte unter 10 zurückgebracht würden, und sei es nur deshalb, weil wir dann alle ganz entschieden weniger Tierarztkosten hätten. Eine insgesamt wieder deutlich gesündere Hundepopulation würde die Hundehaltung nicht erschweren, sondern erleichtern und erfreulicher machen.
In meinen Augen gibt es nur noch diesen Weg, und der muss nach den bisherigen Erfahrungen eben leider erzwungen werden, denn mit Vernunftgründen kommt man da nicht weiter: Runter mit den Inzuchtkoeffizienten und absolute Nulltoleranz gegenüber Qualzuchtmerkmalen! Es ist einfach nicht mehr einzusehen, dass noch ein Dackel wegen seiner Bandscheiben eingeschläfert werden muss, dass noch ein Mastiff ständig mit tränenden, entzündeten Augen rumlaufen muss, dass sich noch eine Bulldogge mit ständig offenem Maul durchs Leben hecheln muss.
Dazu braucht es noch nicht mal irgendwelche neuen Gesetze oder Verordnungen, sondern nur die wirklich konsequente Anwendung der schon vorhandenen, und zwar entgegen der jahrzehntelangen Gewohnheit, den Zuchtverbänden aus welchen Gründen auch immer alle möglichen Schweinereien durchgehen zu lassen. Ich zitiere da abschließend aus dem offenen Brief von Prof. Gruber et al.: „…andere sehen einen ausgeprägten Willen bei Teilen der Betroffenen, „geltendes Recht in diesem Bereich faktisch nicht zur Anwendung zu bringen, wie ich ihn in dieser Form aus kaum einem anderen Rechtsgebiet kenne“, wie kürzlich der Dekan einer deutschen juristischen Fakultät anmerkte.“
Damit muss jetzt mal endgültig Schluss sein! Schicht im Schacht! Wir Hundefans sollten wirklich die Ersten sein, die daran interessiert sind, tierschutzgerecht gezüchtete Tiere anschaffen zu können, bei denen wir nicht in ständiger Angst vor der Ausprägung von über 500 bekannten Erbkrankheiten leben müssen.
Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr
Ralph Rückert
Übrigens und falls das nicht klar sein sollte: Dieser Text wurde von einem Menschen, also von mir geschrieben, nicht von irgendeiner Bullshit-KI! Nur die Illustrationen mancher Artikel sind KI-generiert.
© Ralph Rückert
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