Von Ralph Rückert, Tierarzt
Ich bin ja schon in meinem Artikel „Schwurbelei in der Tiermedizin (Teil 2): Deserteure, Profiteure und Verräter“ ausführlich darauf eingegangen, was ich davon halte, wenn eigentlich der Wissenschaft und dem Tierschutz verpflichtete Kolleginnen und Kollegen Patienten mit unwirksamen Pseudo-Therapieverfahren traktieren und dafür auch noch Geld verlangen. Der fachliche Konsens, dass speziell die Homöopathie sicher kein über den Placeboeffekt hinaus wirksames Verfahren darstellt, muss nicht weiter diskutiert werden. Alle humanmedizinischen und immer mehr tiermedizinische Kammern haben die Homöopathie inzwischen aus ihren Weiterbildungskatalogen gestrichen.
Wie hartnäckig die Schwurbel-Lobby unseres Berufsstandes trotzdem ihre in meinen Augen völlig verblendeten und unseriösen Ziele verfolgt, wird durch eine im aktuellen Deutschen Tierärzteblatt veröffentlichte Fortbildungsanzeige deutlich. Die Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin (GGTM) bietet an: „Homöopathie: Akut geht gut – akute Intervention bei Narkosezwischenfällen (mit Homöopathie)“.
Man ist wirklich versucht, sich die Augen zu reiben, und zwar gleich unter mehreren Gesichtspunkten. Man muss sich klar machen: Es geht um Narkosezwischenfälle, also um eine der fachlich maximal fordernden Notfallsituationen in der Tiermedizin. Bei einem Narkosezwischenfall kommt es auf sekundenschnelle und fachlich richtige Entscheidungen an. Wer in so einer Situation auch nur einen Gedanken daran verschwendet, welches definitiv unwirksame Homöopathikum er nun anwenden könnte, ist in seiner Ignoranz bezüglich des Wohlergehens und des Überlebens seines Patienten komplett aus der Spur gelaufen und fachlich dermaßen lost, dass man ihm nach meinem Gerechtigkeitsempfinden zum Schutz der Patienten eigentlich auch gleich die Approbation entziehen müsste.
Es kann nach den Gesetzen der Logik bezüglich eines unwirksamen Pseudoheilverfahrens weder eine „Expertise“ noch eine „Fortbildung“ geben. Wer als Vortragender, also vermeintlicher „Experte“, sowieso schon offensichtlich fachlich verwirrte Kolleginnen und Kollegen gegen eine nicht unbeträchtliche Gebühr auf den absurden Gedanken bringt, bei Narkosezwischenfällen über die Verwendung homöopathischer Präparate auch nur nachzudenken, handelt meiner Meinung nach unethisch, fachlich völlig daneben und darüber hinaus auch noch tierschutzrelevant, weil dadurch die Chancen der jeweiligen Patienten, den Zwischenfall zu überleben, klar vermindert werden dürften.
Der eigentliche Skandal und wirklich empörend ist aber, dass die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF), die in Deutschland für die Anerkennung von Fortbildungsstunden akzeptierte Organisation, für so einen kompletten Bullshit tatsächlich vier ATF-Stunden gewährt. Es wird höchste Zeit, dass der hier offenbar vorhandene Filz zwischen der GGTM und der ATF mal ganz genau unter die Lupe genommen wird. Wissenschaftlichkeit ist keine Option oder eine Mehrheitsentscheidung von verknöcherten Funktionären, sondern eine Verpflichtung gegenüber dem Berufsstand und vor allem gegenüber unseren Patienten.
Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr
Ralph Rückert
© Ralph Rückert
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